All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) für BENECURA

Daten­schutz­er­klä­rung für BENECURA

Gebrauchs­hin­weise zu BENECURA

All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) für BENECURA

Zuletzt aktua­li­siert: 09. Februar 2024

1 All­ge­mei­nes

Die vor­lie­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen für BENECURA (nach­fol­gend „AGB“) regeln die Bezie­hung zwi­schen der Helmedica AG, Tech­no­park Win­ter­thur, Tech­no­park­strasse 2, CH-8406 Win­ter­thur (nach­fol­gend „Helmedica“, „wir“, „unser“ oder „uns“), als Her­stel­ler, Inver­kehr­brin­ger und Bereit­stel­ler am Markt und Ihnen, den Nut­ze­rin­nen und Nut­zern von BENECURA (nach­fol­gend „Nut­zer“ oder „Sie“).

1.1 Bereit­stel­lung zusätz­li­cher Ser­vices

BENECURA wird am Markt durch die Helmedica bereit­ge­stellt. Im Zusam­men­hang mit der Nut­zung von BENECURA wer­den zusätz­li­che Dienst­leis­tun­gen durch medi­zi­ni­sche Leis­tungs­er­brin­ger zur Ver­fü­gung gestellt. Ver­ant­wort­lich für zusätz­li­che Dienst­leis­tun­gen ist der jewei­lige medi­zi­ni­sche Leis­tungs­er­brin­ger. Es gel­ten ent­spre­chend die AGBs und Daten­schutz­er­klä­rung der jewei­li­gen medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­ger für den jewei­li­gen Ser­vice. Diese wer­den in BENECURA je Ser­vice expli­zit angezeigt.

1.2 Recht­li­che Hin­weise

Bestimmte von der Helmedica in BENECURA zur Ver­fü­gung gestellte Funk­tio­na­li­tä­ten bedür­fen einer zusätz­li­chen Ver­ein­ba­rung (nach­fol­gend „Beson­dere Bedin­gun­gen“ genannt), der sepa­rat zuge­stimmt wer­den muss. Mit der Regis­trie­rung und Nut­zung von BENECURA erken­nen Sie als Nut­zer die vor­lie­gen­den AGBs an.

Sofern „Beson­dere Bedin­gun­gen“ zur Anwen­dung kom­men und Sie diese akzep­tiert haben, wer­den die Funk­tio­na­li­tä­ten frei­ge­ge­ben. Im Falle von Wider­sprü­chen zwi­schen die­sen AGB und den „Beson­de­ren Bedin­gun­gen“ gehen die „Beson­de­ren Bedin­gun­gen“ vor.

1.3 Ände­rung der AGB

Wir behal­ten uns aus­drück­lich das Recht vor, die vor­lie­gen­den AGB sowie all­fäl­lige „Beson­de­ren Bedin­gun­gen“ zu ändern. Eine sol­che Ände­rung wird dem Nut­zer elek­tro­nisch oder auf andere Weise mit­ge­teilt und gilt ohne aus­drück­li­chen Wider­spruch innert Monats­frist ab Bekannt­gabe, auf jeden Fall aber mit der nächs­ten Nut­zung von BENECURA als geneh­migt. Bei Ableh­nung der AGB oder der „Beson­de­ren Bedin­gun­gen“ ist der Zugriff auf BENECURA bzw. die jewei­lige Funk­tio­na­li­tät nicht mehr möglich.

1.4 Medi­zin­pro­dukt

BENECURA ist ein Medi­zin­pro­dukt der Klasse IIa gemäss Ver­ord­nung (EU) 2017/745 des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates vom 5. April 2017 über Medi­zin­pro­dukte, zur Ände­rung der Richt­li­nie 2011/83/EG, der Ver­ord­nung (EG) Nr. 178/2002 und der Ver­ord­nung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Auf­he­bung der Richt­li­nien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates (nach­fol­gend „MDR“ genannt).

BENECURA ist eine Kom­po­nente der medi­zi­ni­schen «Rockethealth Platt­form». BENECURA als App ermög­licht Ihnen den Zugang zu die­ser Platt­form, wel­che aus mit­ein­an­der ver­bun­de­nen medi­zi­ni­schen Infor­ma­ti­ons­sys­te­men besteht, dar­un­ter ins­be­son­dere Rockethealth. BENECURA stellt Ihnen inte­grierte medi­zi­ni­sche Ser­vices die­ser Platt­form zur Ver­fü­gung, wie eine erste Unter­stüt­zung rund um gesund­heit­li­che und medi­zi­ni­sche Fra­gen, ohne medi­zi­ni­sches Fach­wis­sen vor­aus­zu­set­zen, sowie z.B. die direkte Kom­mu­ni­ka­tion mit Leis­tungs­er­brin­gern (z.B. Ärz­ten). Dabei kann BENECURA nicht in allen Fäl­len einen voll­wer­ti­gen Ersatz für die per­sön­li­che Bera­tung durch eine medi­zi­ni­sche Fach­per­son darstellen.

BENECURA gibt Ihnen als Nut­zer soweit mög­lich Zugriff auf Ihre Gesund­heits­da­ten, ins­be­son­dere auch auf die bei medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­gern gespei­cher­ten Daten. BENECURA hat zum Ziel, Ihnen lang­fris­tig die Nut­zung Ihrer medi­zi­ni­schen Daten zu ermög­li­chen, inkl. der Mit­nahme zu ande­ren medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­gern auch über die Bezie­hung zu bestimm­ten medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­gern hinaus.

Ent­spre­chend den Anfor­de­run­gen der MDR sind wir als Her­stel­ler, Inver­kehr­brin­ger und Bereit­stel­ler am Markt der Über­wa­chung nach dem Inver­kehr­brin­gen, Vigi­lanz und Markt­über­wa­chung ver­pflich­tet. Zu die­sem Zweck wer­den ein­zelne Nut­zer im Rah­men von Tele­fon­in­ter­views bezüg­lich der Qua­li­tät der erteil­ten Emp­feh­lun­gen befragt. Damit stel­len wir sicher, dass BENECURA grund­le­gende Sicher­heits- und Leis­tungs­an­for­de­run­gen auch nach der Inver­kehr­brin­gung erfüllt, den ver­spro­che­nen medi­zi­ni­schen Nut­zen erbringt und keine Gefahr durch BENECURA für Sie und die Öffent­lich­keit ausgeht.

Es ist uns ein Anlie­gen, Ihre Pri­vat­sphäre und Ihre per­sön­li­chen Daten (nach­fol­gend «per­so­nen­be­zo­gene Daten» genannt) zu schüt­zen. Die von uns erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den von uns gemäss dem Bun­des­ge­setz über den Daten­schutz (nach­fol­gend «DSG» genannt) erho­ben. Wir bear­bei­ten diese im Ein­klang mit dem DSG und wer­ten diese zu Zwe­cken der Über­wa­chung nach dem Inver­kehr­brin­gen, der Vigi­lanz und der Markt­über­wa­chung aus. Für wei­tere Infor­ma­tio­nen ver­wei­sen wir auf unsere Daten­schutz­er­klä­rung zu BENECURA.

2 Nut­zung von BENECURA

Vor dem Zugriff auf BENECURA benö­ti­gen Sie eine Apple ID oder ein Google-Konto, um sich BENECURA aus dem Apple App Store oder dem Google Play Store (nach­fol­gend „App Store“ genannt) her­un­ter­zu­la­den und auf Ihrem Mobil­ge­rät oder Tablet zu instal­lie­ren. BENECURA ist für die Platt­for­men iOS und Android geeignet.

2.1 Zugangs­be­rech­ti­gung

Sofern nicht aus­drück­lich anders defi­niert, steht BENECURA grund­sätz­lich allen berech­tig­ten Nut­zern zur Ver­fü­gung, die über eine von uns frei­ge­schal­tete E‑Mail-Adresse und Mobil­te­le­fon-Num­mer ver­fü­gen, ins­be­son­dere denen, die durch einen oder meh­rere medi­zi­ni­sche Leis­tungs­er­brin­ger betreut werden.

Berech­tigt für die selbst­stän­dige Nut­zung von BENECURA sind alle regis­trier­ten Nut­zer, die 18 Jahre oder älter sind.

Vor­be­hal­ten blei­ben zusätz­li­che Anfor­de­run­gen, die gemäss der „Beson­de­ren Bedin­gun­gen“ für bestimmte Funk­tio­nen von BENECURA defi­niert werden.

2.2 Regis­trie­rung und Legi­ti­ma­tion

BENECURA bedingt eine vor­gän­gige Regis­trie­rung durch die fol­gen­den per­sön­li­chen Legitimationsmittel:

  • Frei­ge­schal­tete E‑Mail-Adresse
  • Per­sön­li­ches Passwort
  • Mobil­te­le­fon-Num­mer
  • Ein­la­dungs­code eines Ser­vice Part­ners oder eines medi­zi­ni­schen Leistungserbringers

Wer sich gemäss den Vor­ga­ben für BENECURA regis­triert, gilt gegen­über der Helmedica als Nut­zer und wird zur Nut­zung von BENECURA berechtigt.

Die Nut­zung von BENECURA setzt die vor­gän­gige Zustim­mung der AGB vor­aus, wobei kein gene­rel­ler Anspruch auf Zugang zu BENECURA besteht. Mit der Regis­trie­rung erken­nen Sie die vor­lie­gen­den AGB für BENECURA an. Sofern beson­dere Bedin­gun­gen zur Anwen­dung kom­men, wer­den die ent­spre­chen­den Ser­vices frei­ge­ge­ben, sobald Sie diese Bedin­gun­gen elek­tro­nisch akzep­tiert haben.

2.3 Nut­zung von BENECURA

BENECURA steht grund­sätz­lich allen berech­tig­ten Nut­zern zur Ver­fü­gung, ins­be­son­dere denen, die in einer Ver­trags- oder Pati­en­ten­be­zie­hung mit einem oder meh­re­ren medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­gern ste­hen. Auch nach Ende ein­zel­ner Ver­trags-/Pa­ti­en­ten­be­zie­hun­gen steht Ihnen BENECURA in einem ggf. um ein­zelne Ser­vices redu­zier­ten Funk­ti­ons­um­fang wei­ter zur Verfügung.

Für Infor­ma­tio­nen betref­fend den Daten­schutz ver­wei­sen wir auf unsere Daten­schutz­er­klä­rung zu BENECURA. Des Wei­te­ren gel­ten die Daten­schutz­er­klä­run­gen der jewei­li­gen medi­zi­ni­schen Leistungserbringer.

2.4 Nut­zung durch nicht Ser­vice­part­ner-Kun­den

BENECURA steht sowohl für Kun­den aus­ge­wähl­ter medi­zi­ni­scher Leis­tungs­er­brin­ger zur Ver­fü­gung, als auch Nut­zern, die nicht Kun­den von Ser­vice­part­nern oder medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­gern sind. Helmedica kann Nut­zern bei Been­di­gung ihrer Bezie­hung mit bestimm­ten medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­gern wei­tere AGB zu BENECURA vor­le­gen, die der Nut­zer für die Wei­ter­be­nut­zung akzep­tie­ren muss.

3 Sorg­falts­pflich­ten der Nut­zer

Sie als Nut­zer ver­pflich­ten sich im Rah­men der Nut­zung von BENECURA die fol­gen­den Sorg­falts­pflich­ten einzuhalten:

  • Sie stel­len sicher, dass sämt­li­che Zugangs­da­ten geheim gehal­ten wer­den und gegen miss­bräuch­li­che Ver­wen­dung durch Unbe­fugte geschützt sind. Ins­be­son­dere sind PIN/Passwörter nach ihrem Erhalt sofort zu ändern und dür­fen nicht auf­ge­zeich­net, wei­ter­ge­ge­ben oder unge­schützt auf ihrem End­ge­rät abge­legt wer­den. Wir emp­feh­len Ihnen aus­schliess­lich „starke“ Pass­wör­ter zu wäh­len, d. h. genü­gend lange Kom­bi­na­tio­nen aus Zah­len, Gross- und Klein­buch­sta­ben und Symbolen.
  • Sofern in die­sen AGB nicht aus­drück­lich anders defi­niert, ist es Ihnen nicht gestat­tet BENECURA für Dritte zu ver­wen­den. Vor­be­hal­ten bleibt die Nut­zung von BENECURA im Rah­men des gesetz­li­chen Ver­tre­tungs­rechts oder bei einer rechts­gül­ti­gen Bevollmächtigung.
  • Sie dür­fen BENECURA nur ver­trags­kon­form und für die vor­ge­se­he­nen Zwe­cke benutzen.
  • Sie dür­fen keine gewerb­li­chen Schutz- und Urhe­ber­rechte oder sons­tige Eigen­tums­rechte verletzen.

Als Nut­zer sind Sie für Ihr End­ge­rät selbst ver­ant­wort­lich. Ihnen ist bewusst, dass durch einen unge­recht­fer­tig­ten Zugang auf Ihr End­ge­rät Daten durch Dritte miss­braucht wer­den kön­nen. Sie soll­ten Ihr End­ge­rät mit einem Pass­wort schüt­zen und die Auto­sperre nach kur­zer Zeit der Inak­ti­vi­tät aktivieren.

Der Nut­zer trägt sämt­li­che Risi­ken, die sich aus der Ver­let­zung der oben genann­ten Sorg­falts­pflich­ten ergeben.

4 Sicher­heits­hin­weise, Sperre und Ver­trags­ende

4.1 Sicher­heits­hin­weise

Der Zugang zu BENECURA erfolgt über das Inter­net. Auch bei allen dem neu­es­ten Stand der Tech­nik ent­spre­chen­den Sicher­heits­vor­keh­run­gen kann sowohl auf Sei­ten der Helmedica, auf Sei­ten der medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­ger und auf Nut­zer­seite keine abso­lute Sicher­heit gewähr­leis­tet wer­den. Ihr End­ge­rät ist Teil des Inter­nets und befin­det sich aus­ser­halb der Kon­trolle der Helmedica und der medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­ger. Wir machen Sie daher ins­be­son­dere auf fol­gende Risi­ken, die im Zusam­men­hang mit der Nut­zung von BENECURA ent­ste­hen kön­nen, aufmerksam:

  • Unge­nü­gende Sys­tem­kennt­nisse und man­gelnde Sicher­heits­vor­keh­run­gen an Ihrem End­ge­rät kön­nen einen unbe­rech­tig­ten Zugriff erleich­tern. Wir emp­feh­len Ihnen daher drin­gend, Ihre End­ge­räte mit aktu­el­len Schutz­pro­gram­men aus­zu­stat­ten sowie die Ver­wen­dung der Inter­net­ver­bin­dung mit einem Pass­wort zu schützen.
  • Besteht die Befürch­tung, dass unbe­rech­tigte Dritte Kennt­nis von Ihren Zugangs­da­ten erhal­ten haben, so sind diese unver­züg­lich zu ändern und gege­be­nen­falls ist die Sper­rung ihres Zugangs zu ver­lan­gen. Hierzu kön­nen Sie sich an wenden.
  • Wir haben kei­nen Ein­fluss dar­auf, ob oder wie der von Ihnen gewählte Inter­net­pro­vi­der den Daten­ver­kehr ana­ly­siert. Erfol­gen auf BENECURA für bestimmte Zeit keine Akti­vi­tä­ten, wird die aktu­elle Ses­sion aus Sicher­heits­grün­den auto­ma­tisch geschlos­sen und es muss ein erneu­ter Login durch­ge­führt wer­den. Es besteht die latente Gefahr, dass sich ein Drit­ter wäh­rend der Nut­zung von BENECURA unbe­merkt Zugang zu Ihrem End­ge­rät verschafft.
  • Es besteht die Gefahr, dass sich bei der Nut­zung eines Netz­werks Schad­soft­ware oder der­glei­chen auf Ihrem End­ge­rät aus­brei­tet, wenn die­ses mit dem Netz­werk ver­bun­den ist. Mit ent­spre­chen­der am Markt erhält­li­cher Sicher­heits­soft­ware kön­nen Sie not­wen­dige Sicher­heits­vor­keh­run­gen treffen.
  • Trotz Ver­wen­dung moder­ner Sicher­heits­tech­no­lo­gien kön­nen wir im Rah­men der Daten­über­mitt­lung keine abso­lute Sicher­heit gewährleisten.
  • Ihre Daten kön­nen unkon­trol­liert grenz­über­schrei­tend über­mit­telt wer­den. Dies gilt auch für eine Daten­über­mitt­lung, wenn sich Sen­der und Emp­fän­ger in der Schweiz befin­den. Zwar wer­den die ein­zel­nen Daten­pa­kete ver­schlüs­selt über­mit­telt, unver­schlüs­selt blei­ben jedoch die jewei­li­gen Absen­der und Emp­fän­ger. Es ist des­halb ein Rück­schluss auf eine Bezie­hung zwi­schen Ihnen, den medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­gern und der Helmedica möglich.
  • BENECURA ist aus­schliess­lich für die Benut­zung in der Schweiz kon­zi­piert. Die Nut­zung von BENECURA über aus­län­di­sche Mobil­funk­netze oder Inter­net­ver­bin­dun­gen erfolgt auf eige­nes Risiko. Wir wei­sen dar­auf hin, dass durch die Nut­zung von BENECURA im Aus­land das Recht des Staa­tes, in dem Sie sich gerade befin­den, Anwen­dung fin­den kann. Helmedica kann dar­auf kei­nen Ein­fluss neh­men und rät des­halb von der Nut­zung von BENECURA aus­ser­halb der Schweiz ab. Es ist Sache des Nut­zers sich über das im Aus­land gel­tende Recht zu infor­mie­ren. Der Nut­zer nimmt wei­ter zur Kennt­nis, dass es Import- und Export­be­schrän­kun­gen für Ver­schlüs­se­lungs­al­go­rith­men geben kann, gegen die ggf. ver­stos­sen wird, wenn BENECURA im Aus­land genutzt wird. Zudem ist nicht gewähr­leis­tet, dass Infor­ma­tio­nen und Dienst­leis­tun­gen, die über BENECURA bereit­ge­stellt wer­den, aus­ser­halb der Schweiz auf­ruf­bar sind.

Wir leh­nen jeg­li­che Haf­tung für die Fol­gen einer Nicht­be­ach­tung der Sicher­heits­hin­weise ab.

4.2 Sperre

Bei Fest­stel­lung von Sicher­heits­ri­si­ken behal­ten wir uns die Sper­rung Ihres Zugangs bis auf Wei­te­res vor, um Ihre Inter­es­sen, die Inter­es­sen der medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­ger und die Inter­es­sen der Helmedica zu schüt­zen sowie um unsere gesetz­li­chen Pflich­ten zum Daten­schutz einzuhalten.

Bei mut­mass­lich miss­bräuch­li­cher Ver­wen­dung von BENECURA (z.B. mehr­fa­cher Ein­gabe eines fal­schen Pass­worts) behal­ten wir uns das Recht vor, Ihren BENECURA Zugang vor­über­ge­hend zu sperren.

4.3 Ver­trags­ende

Eine Been­di­gung Ihrer Kun­den­be­zie­hun­gen mit Ihren medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­gern been­det die­sen Ver­trag nicht, son­dern BENECURA kann von Ihnen dar­über hin­aus in einem um ggf. einige Funk­tio­nen oder Ser­vices redu­zier­ten Umfang wei­ter genutzt werden.

Umge­kehrt setzt eine Been­di­gung die­ses Ver­tra­ges vor­aus, dass keine Kun­den­be­zie­hun­gen mit Leis­tungs­er­brin­gern mehr gül­tig sind, die eine Benut­zung von BENECURA vor­se­hen oder gar erfordern.

Sie sind selbst dafür ver­ant­wort­lich, alle Daten und Doku­mente, die Sie über das Ver­trags­ende hin­aus behal­ten wol­len, aus­ser­halb von BENECURA zu spei­chern. Vor­be­hal­ten bleibt die Nut­zung von BENECURA im Rah­men des gesetz­li­chen Ver­tre­tungs­rechts oder bei einer rechts­gül­ti­gen Bevollmächtigung.

Nach Ver­trags­ende wer­den alle Nut­zer­da­ten gelöscht, soweit dies tech­nisch und mit ange­mes­se­nem Auf­wand mög­lich und recht­lich zuläs­sig ist. In Back­ups gespei­cherte Daten wer­den von uns nicht auto­ma­tisch entfernt.

Für wei­tere Infor­ma­tio­nen betref­fend Umgang mit gespei­cher­ten Daten ver­wei­sen wir auf unsere Daten­schutz­er­klä­rung zu BENECURA.

5 Geis­ti­ges Eigen­tum

Sämt­li­che Imma­te­ri­al­gü­ter­rechte an den Inhal­ten von BENECURA ver­blei­ben bei den Inha­bern der jewei­li­gen Rechte. Jede Wei­ter­gabe, Ver­viel­fäl­ti­gung, Ände­rung oder Ver­öf­fent­li­chung von Inhal­ten von BENECURA ohne vor­gän­gige Zustim­mung durch die Helmedica ist untersagt.

6 Gewähr­leis­tung und Haf­tung

Wir ergrei­fen alle ange­mes­se­nen tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Mass­nah­men für einen ord­nungs­ge­mäs­sen Betrieb von BENECURA, kön­nen jedoch keine jeder­zei­tige und feh­ler­freie Ver­füg­bar­keit von BENECURA garan­tie­ren. Ins­be­son­dere kann es auf­grund von War­tungs­ar­bei­ten vor­über­ge­hend zu Unter­brü­chen kom­men. Ent­ste­hen in sol­chen Fäl­len Schä­den für den Nut­zer, sind wir dafür nicht haftbar.

Wir leh­nen, soweit gesetz­lich zuläs­sig, jeg­li­che Haf­tung für all­fäl­lige direkte oder indi­rekte Schä­den ab, die dem Nut­zer in Zusam­men­hang mit der Ver­wen­dung von BENECURA, ins­be­son­dere bei fal­schen oder unvoll­stän­di­gen Anga­ben, ent­ste­hen. Dies umfasst ins­be­son­dere Schä­den auf­grund der Ver­wen­dung von Infor­ma­tio­nen sowie Schä­den auf­grund von Über­mitt­lungs­feh­lern, tech­ni­schen Män­geln, Unter­brü­chen, Stö­run­gen oder rechts­wid­ri­gen Hand­lun­gen Dritter.

Wir haf­ten auch nicht, wenn BENECURA auf­grund von höhe­rer Gewalt oder Dritt­ver­schul­den zeit­weise unter­bro­chen, ganz oder teil­weise beschränkt oder ver­un­mög­licht sind. Als höhere Gewalt gel­ten ins­be­son­dere auch Strom­aus­fall und Auf­tre­ten schäd­li­cher Soft­ware (z.B. Viren­be­fall) sowie Natur­er­eig­nisse von beson­de­rer Inten­si­tät (Erd­be­ben, Lawi­nen, Über­schwem­mun­gen, Erd­rut­sche usw.), krie­ge­ri­sche Ereig­nisse, Auf­ruhr, unvor­her­seh­bare behörd­li­che Restrik­tio­nen usw.

Wir haf­ten nicht für die Hand­lungs­emp­feh­lun­gen der medi­zi­ni­schen Leistungserbringer.

7 Gebüh­ren­re­ge­lung

BENECURA steht grund­sätz­lich kos­ten­los zur Ver­fü­gung. Wir behal­ten uns jedoch das Recht vor, jeder­zeit Gebüh­ren für BENECURA ein­zu­füh­ren oder bereits bestehende zu ändern. In sol­chen Fäl­len wer­den den Nut­zern neue AGB gemäss Zif­fer 1.3 zur Annahme vorgelegt.

Bei der Nut­zung von Online-Ser­vices kön­nen Gebüh­ren der Netz­be­trei­ber für Über­tra­gung, Daten- und Roa­ming anfal­len, für die allein der Nut­zer auf­zu­kom­men hat. Dies gilt es ins­be­son­dere dann zu berück­sich­ti­gen, wenn grosse Daten­vo­lu­men in Zusam­men­hang mit BENECURA über­mit­telt werden.

8 Gel­ten­des Recht und Gerichts­stand

Alle Rechts­be­zie­hun­gen des Nut­zers unter­ste­hen dem Schwei­zer Recht, unter Aus­schluss jeg­li­chen Kol­li­si­ons­rechts sowie unter Aus­schluss der Bestim­mun­gen des Wie­ner Kauf­rechts (CISG). Der Gerichts­stand für alle Ver­fah­ren ist der Sitz von Helmedica in Win­ter­thur, soweit das zwin­gende Schwei­zer Recht nichts ande­res bestimmt.

9 Schluss­be­stim­mun­gen

Soll­ten ein­zelne Rege­lun­gen die­ser AGB unwirk­sam sein oder wer­den, wird dadurch die Wirk­sam­keit der übri­gen Rege­lun­gen nicht berührt. Jeg­li­che Neben­ab­rede oder Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen dem Nut­zer und der Helmedica bedarf der Schrift­form. Erfül­lungs­ort ist Winterthur.

Daten­schutz­er­klä­rung für BENECURA

I All­ge­mei­nes

BENECURA ist eine mobile Anwen­dung mit ver­schie­de­nen Funk­tio­nen zum Thema Gesund­heit und per­sön­li­che Kran­ken­ge­schichte. Regis­trierte und nament­lich ein­deu­tig iden­ti­fi­zierte Benut­zer, kön­nen unter­schied­li­che Ser­vices zu medi­zi­ni­schen Belan­gen erhalten.

Her­stel­ler, Betrei­ber, Inver­kehr­brin­ger und Bereit­stel­ler am Markt von BENECURA ist die Helmedica AG, Tech­no­park Win­ter­thur, Tech­no­park­strasse 2, CH-8406 Win­ter­thur, UID CHE-233.904.725 (nach­fol­gend „Helmedica“, „wir“ oder „uns“ genannt). Die Infra­struk­tur für das Back-end stellt das Hoch­si­cher­heits­re­chen­zen­trum Aspec­tra AG, Weber­strasse 4, 8004 Zürich, UID CHE-105.612.642 (nach­fol­gend „Aspec­tra“ genannt) zur Ver­fü­gung. Der Infor­ma­ti­ons­aus­tausch erfolgt zwi­schen Pati­en­ten und medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­gern. Ent­spre­chend gel­ten die Daten­schutz­er­klä­run­gen der jewei­li­gen medi­zi­ni­schen Leistungserbringer.

Zur Bereit­stel­lung der Ser­vices von BENECURA ist es erfor­der­lich per­sön­li­che Daten (nach­fol­gend „per­so­nen­be­zo­gene Daten“ genannt) zu erfas­sen, zu bear­bei­ten, zu spei­chern und zu über­mit­teln. Dabei ist es uns ein Anlie­gen, Ihre Pri­vat­sphäre zu schüt­zen. Die von uns erho­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den von uns gemäss dem Bun­des­ge­setz über den Daten­schutz (nach­fol­gend «DSG» genannt) erho­ben und bear­bei­tet. Wir nut­zen diese im Ein­klang mit dem DSG als Her­stel­ler und Inver­kehr­brin­ger von BENECURA ins­be­son­dere zu Zwe­cken der Ver­trags­er­fül­lung gegen­über Ihnen und der Über­wa­chung nach dem Inver­kehr­brin­gen, der Vigi­lanz und der Markt­über­wa­chung aus. Damit stel­len wir sicher, dass BENECURA auch über den Zeit­punkt der Inver­kehr­brin­gung hin­aus, die an die Appli­ka­tion gestell­ten Leis­tungs- und Sicher­heits­an­for­de­run­gen erfüllt und von BENECURA keine Gefahr für den Nut­zer ausgeht.

Diese Daten­schutz­er­klä­rung bil­det zusam­men mit unse­ren all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen die Grund­lage für die Bear­bei­tung sämt­li­cher per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die wir von Ihnen erhe­ben oder Sie uns bereit­stel­len. Bitte lesen Sie sich diese Daten­schutz­er­klä­rung sorg­fäl­tig durch, um zu erfah­ren, wel­che Daten wir über Sie erhe­ben, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen wir diese Daten mit Drit­ten tei­len und wel­che Rechte Ihnen in Bezug auf Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zustehen.

II Daten­schutz und Daten­be­ar­bei­tung

2.1 Daten­ka­te­go­rien

Mit der Nut­zung von BENECURA sind Sie als Nut­zer von BENECURA aus­drück­lich damit ein­ver­stan­den, dass die in den AGB sowie den «Beson­de­ren Bedin­gun­gen» defi­nier­ten Daten­ka­te­go­rien sowie «Pro­fil­da­ten» oder die von Ihnen in die Ser­vices ein­ge­ge­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten durch die Helmedica und der medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­ger im nach­fol­gend defi­nier­ten Rah­men bear­bei­tet wer­den dür­fen. Dabei han­delt es sich um fol­gende Datenkategorien:

  • Vor­name, Name, Geschlecht, Geburtsdatum
  • E‑Mail, Mobil­te­le­fon-Num­mer
  • Gesund­heits­da­ten (z.B. medi­zi­ni­sche Fragebögen)

Fer­ner wer­den von uns tech­ni­sche Daten, nament­lich Log­files, erho­ben, wel­che die Daten­ein­gabe und die Daten­be­ar­bei­tung in BENECURA nach­voll­zieh­bar machen und zur Sicher­heit des Nut­zers bei­tra­gen. Die tech­ni­schen Daten ent­hal­ten keine per­so­nen­be­zo­ge­nen Anga­ben über den Nutzer.

Der Schutz der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten hat für uns und die medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­ger oberste Prio­ri­tät. Die anwend­ba­ren Rechts­vor­schrif­ten zum Schutz von beson­ders schüt­zens­wer­ten Per­so­nen­da­ten und zur Daten­si­cher­heit wer­den stets ein­ge­hal­ten. Die in BENECURA vom Nut­zer ein­ge­ge­be­nen und über­mit­tel­ten Daten unter­lie­gen der ärzt­li­chen Schwei­ge­pflicht gemäss Art. 321 Straf­ge­setz­buch (StGB) und wer­den ent­spre­chend ver­trau­lich behandelt.

2.2 Zwe­cke der Daten­be­ar­bei­tung

Die Daten, die von BENECURA an medi­zi­ni­sche Leis­tungs­er­brin­ger und von medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­gern an BENECURA gesen­det wer­den, bzw. Ihre Ein­ga­ben wer­den zum Zweck der Erfül­lung des Ver­trags bzw. der Dienst­leis­tun­gen von BENECURA bear­bei­tet, d. h. ins­be­son­dere für die Bereit­stel­lung der Ser­vices, der Nut­zung von BENECURA, der Auf­nahme und Ver­brei­tung der vom Nut­zer ein­ge­ge­be­nen Daten, für die Über­tra­gung der Daten an medi­zi­ni­sche Leis­tungs­er­brin­ger, zur Füh­rung eines Gesund­heits­dos­siers sowie zur Nach­voll­zieh­bar­keit der ärzt­li­chen Bera­tung. Wenn im Zusam­men­hang mit BENECURA wich­tige Infor­ma­tio­nen mit­ge­teilt wer­den müs­sen oder um gesetz­li­che Anfor­de­run­gen ein­zu­hal­ten, kön­nen die Kon­takt­da­ten des Nut­zers zur Kon­takt­auf­nahme mit dem Nut­zer ver­wen­det werden.

Soll­ten in BENECURA Sys­tem­feh­ler auf­tre­ten, wer­den tech­ni­sche Daten (wie Modell, Name des Gerä­tes, Betriebs­sys­tem­ver­sion und die Aktion, bei der der Feh­ler auf­ge­tre­ten ist) zum Zweck der Feh­ler­be­he­bung in anony­mi­sier­ter Form an die Helmedica übermittelt.

Fer­ner wer­den die Daten zur Eva­lua­tion der medi­zi­ni­schen Wir­kung von BENECURA, zur Ver­sor­gungs­for­schung, zu Sta­tis­tik­zwe­cken sowie zur Wei­ter­ent­wick­lung von BENECURA bear­bei­tet. Für diese Zwe­cke wer­den die Daten anony­mi­siert aus­ge­wer­tet. Anony­mi­sierte Daten erlau­ben kei­nen Rück­schluss auf den Nutzer.

Zu Beweis­zwe­cken und zur Erfül­lung der nöti­gen Sorg­falts­pflicht wer­den aus den Ser­vices alle Fra­gen, die Ant­wor­ten des Nut­zers und die Emp­feh­lun­gen pro­to­kol­liert, sofern der Nut­zer den Ser­vice bis zum Ende durch­ge­führt und die Daten an medi­zi­ni­sche Leis­tungs­er­brin­ger über­mit­telt wur­den. Das Pro­to­koll wird im Back-end im Hoch­si­cher­heits­re­chen­zen­trum der Aspec­tra gespei­chert. Ist aus Haf­tungs­grün­den oder in einem Rechts­fall ein Zugriff auf diese Daten not­wen­dig, nimmt die Helmedica vor­gän­gig Kon­takt mit der betrof­fe­nen Per­son auf.

Wir ver­ar­bei­ten Ihre Infor­ma­tio­nen, ein­schliess­lich Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, zudem für die fol­gen­den Zwecke:

  1. Wenn Sie ein Pro­fil erstel­len, um BENECURA zu nut­zen, stel­len Sie uns Ihre per­sön­li­chen Daten wie beschrie­ben zur Verfügung.
  2. Um Ihnen den Zugang zu BENECURA zu ermög­li­chen, um mit Ihnen über Ihre Nut­zung von BENECURA zu kom­mu­ni­zie­ren, um Ihre Anfra­gen zu beant­wor­ten und für andere Kundendienstzwecke.
  3. Wenn Sie BENECURA nut­zen, ver­ar­bei­ten wir die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die durch Ihre Nut­zung an uns über­mit­telt wer­den, ein­schliess­lich Gesundheitsdaten.
  4. Zur Erfor­schung und Ent­wick­lung neuer Pro­dukte und Funk­tio­nen, soweit dies gesetz­lich zuläs­sig ist und, falls erfor­der­lich, mit Ihrer Zustimmung.
  5. Um bes­ser zu ver­ste­hen, wie die Nut­zer auf BENECURA zugrei­fen und es nut­zen, sowohl auf agg­re­gier­ter als auch auf indi­vi­du­el­ler Basis, um BENECURA zu ver­bes­sern und auf die Wün­sche und Vor­lie­ben der Nut­zer zu reagie­ren, sowie für andere ana­ly­ti­sche Zwecke.
  6. Zur Erfül­lung gesetz­li­cher und behörd­li­cher Ver­pflich­tun­gen und Ver­ant­wort­lich­kei­ten, im Rah­men unse­rer all­ge­mei­nen Geschäfts­tä­tig­keit und für andere geschäft­li­che Verwaltungszwecke.
  7. Wenn wir es für not­wen­dig erach­ten, ille­gale Akti­vi­tä­ten, ver­mu­te­ten Betrug, Situa­tio­nen, die eine poten­zi­elle Bedro­hung für die Sicher­heit von Per­so­nen dar­stel­len, oder Ver­stösse gegen unsere Nut­zungs­be­din­gun­gen oder diese Daten­schutz­er­klä­rung zu unter­su­chen, zu ver­hin­dern oder Mass­nah­men zu ergreifen.

2.3 Rechts­grund­la­gen der Bear­bei­tung

Je nach dem Zweck der Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­keit (siehe Abschnitt 2.2 oben) erfolgt die Bear­bei­tung Ihrer Infor­ma­tio­nen und per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wenn diese Bearbeitung:

  1. für unsere berech­tig­ten Inter­es­sen erfor­der­lich ist, ohne dass Ihre Inter­es­sen oder Grund­rechte und ‑frei­hei­ten unan­ge­mes­sen beein­träch­tigt wer­den (siehe unten);
  2. für den Abschluss oder die Erfül­lung des Ver­trags mit Ihnen über die von Ihnen ange­for­der­ten Dienst­leis­tun­gen oder Pro­dukte oder für die Erfül­lung unse­rer Ver­pflich­tun­gen aus einem sol­chen Ver­trag erfor­der­lich ist, z.B. wenn wir Ihre Daten für einige der in Abschnitt 2.2 genann­ten Zwe­cke ver­wen­den (sowie für einige der in die­sem Abschnitt beschrie­be­nen Daten­wei­ter­ga­ben 2.4 und 2.5);
  3. erfor­der­lich ist, um unse­ren gesetz­li­chen oder auf­sichts­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen nach­zu­kom­men, ein­schliess­lich der Durch­füh­rung von Über­prü­fun­gen zur Iden­ti­fi­zie­rung Ihrer Per­son und der Offen­le­gung von Infor­ma­tio­nen gegen­über Behör­den, Regu­lie­rungs­be­hör­den und Regie­rungs­stel­len, auf die in 2.4;
  4. in eini­gen Fäl­len für die Wahr­neh­mung einer Auf­gabe im öffent­li­chen Inter­esse erfor­der­lich ist;
  5. wenn wir beson­dere Kate­go­rien per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ver­wen­den, die für die Begrün­dung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechts­an­sprü­chen erfor­der­lich ist oder wenn sich die Bear­bei­tung auf per­so­nen­be­zo­gene Daten bezieht, die offen­kun­dig all­ge­mein zugäng­lich sind; und
  6. die mit Ihrer Zustim­mung ver­ar­bei­tet wer­den, die wir von Zeit zu Zeit von Ihnen ein­ho­len (z.B. wenn dies gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist), oder die mit Ihrer gege­be­nen­falls not­wen­di­gen aus­drück­li­chen Zustim­mung ver­ar­bei­tet wer­den, wenn es sich um beson­dere Kate­go­rien von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten handelt.

Bei­spiele für die oben erwähn­ten „berech­tig­ten Inter­es­sen“ sind:

  1. die Ver­fol­gung bestimm­ter Zwe­cke der Punkte (5) – (7) in Abschnitt 2.2;
  2. Aus­übung unse­rer Rechte gemäss Arti­kel 16 und 17 der Charta der Grund­rechte, ein­schliess­lich unse­rer unter­neh­me­ri­schen Frei­heit und unse­res Rechts auf Eigentum;
  3. wenn wir die im fol­gen­den Abschnitt 2.4 genann­ten Offen­le­gun­gen vor­neh­men, Pro­dukte und Dienst­leis­tun­gen bereit­stel­len und einen gleich­blei­bend hohen Ser­vice­stan­dard sowie die Zufrie­den­heit unse­rer Kun­den, Mit­ar­bei­ter und ande­rer Inter­es­sen­grup­pen sicher­stel­len wol­len; und
  4. die Erfül­lung unse­rer Rechen­schafts­pflicht und der gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen auf der gan­zen Welt,
  5. in jedem Fall, sofern Ihre Inter­es­sen am Schutz der Pri­vat­sphäre diese Inter­es­sen nicht überwiegen.

2.4 Daten­be­ar­bei­ter und Daten­wei­ter­gabe

Die Helmedica stellt BENECURA am Markt bereit. Die Pro­fil­da­ten des Nut­zers wer­den zur Frei­schal­tung durch medi­zi­ni­sche Leis­tungs­er­brin­ger bereit­ge­stellte Ser­vices zur Ver­fü­gung gestellt.

BENECURA wird durch Helmedica betrie­ben. Helmedica kann unter stren­gen Daten­schutz­vor­schrif­ten und nur im tech­ni­schen Not­fall auf ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zugrei­fen. Sollte Helmedica dadurch zu einer ärzt­li­chen Hilfs­per­son wer­den, unter­liegt sie der ärzt­li­chen Schwei­ge­pflicht gemäss Art. 321 StGB. Helmedica und Aspec­tra wur­den ver­trag­lich zur strik­ten Ein­hal­tung aller gesetz­li­chen Bestim­mun­gen betref­fend den Daten­schutz ver­pflich­tet. Beide Fir­men, wie auch die medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­ger, unter­lie­gen den schwei­ze­ri­schen Rechts­vor­schrif­ten zum Datenschutz.

Die Daten, die mit medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­gern aus­ge­tauscht wer­den, oder die der Nut­zer selbst in BENECURA erfasst, wer­den ver­schlüs­selt auf dem End­ge­rät des Benut­zers sowie im Hoch­si­cher­heits­re­chen­zen­trum von Aspec­tra gespei­chert. Die Ver­schlüs­se­lung der Daten auf dem End­ge­rät wie auch auf dem Ser­ver erfolgt nach dem aktu­el­len Stand der Tech­nik. Der Zugriff auf die Daten ist über eine per­sön­li­che Anmel­dung mit indi­vi­du­el­lem Benut­zer­schlüs­sel und eige­nem Pass­wort nur für berech­tigte Per­so­nen mög­lich. Die Mass­nah­men der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit wer­den lau­fend über­prüft, getes­tet und ange­passt, sodass fort­wäh­rend der höchste Schutz für per­so­nen­be­zo­gene Daten besteht.

Die tech­ni­schen Sys­teme, auf denen BENECURA betrie­ben wird, sind von den tech­ni­schen Infra­struk­tu­ren der medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­ger getrennt. Wir stel­len sicher, dass keine Daten unbe­fugt an medi­zi­ni­sche Leis­tungs­er­brin­ger oder an Dritte bekannt gege­ben wer­den. Für die Daten­be­ar­bei­tung ist Helmedica verantwortlich.

Wenn wir von einem ande­ren Unter­neh­men über­nom­men wer­den oder mit die­sem fusio­nie­ren, wenn im Wesent­li­chen alle unsere Ver­mö­gens­werte auf ein ande­res Unter­neh­men über­tra­gen wer­den oder im Rah­men eines Kon­kurs­ver­fah­rens oder einer Umstruk­tu­rie­rung, wer­den wir die betrof­fe­nen Nut­zer benach­rich­ti­gen, bevor wir per­so­nen­be­zo­gene Daten an ein neues Unter­neh­men übertragen.

Wir kön­nen die von Nut­zern erfass­ten Infor­ma­tio­nen offen­le­gen, um dem Gesetz, einem Gerichts­ver­fah­ren, einem Gerichts­be­schluss oder einem ande­ren recht­li­chen Ver­fah­ren nach­zu­kom­men, z.B. als Reak­tion auf einen Gerichts­be­schluss oder eine Vorladung.

Bitte beach­ten Sie: Es ist unser Grund­satz, Sie über recht­li­che Schritte zu infor­mie­ren, die den Zugang zu Ihren Daten betref­fen, wie Gerichts­be­schlüsse, es sei denn, dies ist uns gesetz­lich unter­sagt. In Fäl­len, in denen ein Gerichts­be­schluss eine Geheim­hal­tungs­frist vor­sieht, benach­rich­ti­gen wir Sie mit Ver­zö­ge­rung nach Ablauf der Geheim­hal­tungs­frist. Zu den Aus­nah­men von unse­rer Benach­rich­ti­gungs­po­li­tik gehö­ren drin­gende oder kon­tra­pro­duk­tive Umstände, z.B. wenn ein Not­fall vor­liegt, bei dem die Gefahr besteht, dass eine Per­son getö­tet oder schwer ver­letzt wird.

Wenn es von Zeit zu Zeit erfor­der­lich ist, geben wir per­so­nen­be­zo­gene Daten an öffent­li­che und gericht­li­che Behör­den, Auf­sichts­be­hör­den oder Regie­rungs­stel­len und in Ver­fah­ren wei­ter, auch wenn dies durch Gesetze oder Vor­schrif­ten, im Rah­men eines Ver­hal­tens­ko­dex oder durch diese Behör­den oder Stel­len ver­langt wird.

Um uns und andere zu schüt­zen, kön­nen wir die von Nut­zern gesam­mel­ten Infor­ma­tio­nen offen­le­gen, wenn wir glau­ben, dass dies not­wen­dig ist, um ille­gale Akti­vi­tä­ten, mut­mass­li­chen Betrug, Situa­tio­nen, die eine poten­zi­elle Bedro­hung für die Sicher­heit von Per­so­nen dar­stel­len, Ver­stösse gegen unsere Nut­zungs­be­din­gun­gen oder diese Erklä­rung zu unter­su­chen, zu ver­hin­dern oder Mass­nah­men zu ergrei­fen, oder als Beweis­mit­tel in Rechts­strei­tig­kei­ten, in Helmedica ver­wi­ckelt ist.

Der Aus­tausch von Daten mit medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­gern sowie die Über­tra­gung der vom Nut­zer ein­ge­ge­be­nen Gesund­heits­da­ten erfolgt über öffent­li­che Netz­werke, z.B. das Mobil­funk­netz. Diese wer­den mit den dem heu­ti­gen Stan­dard ent­spre­chen­den Mass­nah­men geschützt, kön­nen jedoch von uns nicht beein­flusst werden.

2.5 Daten­frei­gabe und Über­mitt­lung der Daten an medi­zi­ni­sche Leis­tungs­er­brin­ger

Medi­zi­ni­sche Leis­tungs­er­brin­ger haben, solange der Nut­zer keine Über­mitt­lung der Daten erlaubt oder ver­an­lasst hat, kei­nen Zugriff auf die vom Nut­zer ein­ge­ge­be­nen Daten. Eine Frei­gabe zur Ein­sicht durch den medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­ger kann nur durch den Nut­zer per­sön­lich erfolgen.

Bestä­tigt der Nut­zer die auto­ma­ti­sche Über­mitt­lung der ein­ge­ge­be­nen Daten, wer­den die getä­tig­ten Ein­ga­ben, z.B. die Fra­gen und Ant­wor­ten aus einem ange­wen­de­ten Ser­vice, einem medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­ger zur Ver­fü­gung gestellt. Dadurch ste­hen den medi­zi­ni­schen Fach­per­so­nen des Leis­tungs­er­brin­gers wich­tige Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung, die für die Beur­tei­lung von medi­zi­ni­schen Pro­ble­men bzw. wei­ter­füh­ren­den Emp­feh­lun­gen hilf­reich sind.

Der Zugriff auf die Daten durch den medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­ger wird durch den Nut­zer mit Über­mitt­lung der Daten an den medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­ger legitimiert.

Die durch den Nut­zer an medi­zi­ni­sche Leis­tungs­er­brin­ger über­mit­tel­ten Daten kön­nen von die­sem in einer Pati­en­ten­akte fest­ge­hal­ten wer­den. Alle Daten und Ein­träge der Pati­en­ten­akte unter­lie­gen der ärzt­li­chen Schwei­ge­pflicht gemäss Art. 321 Straf­ge­setz­buch (StGB). Für die Auf­be­wah­rung und Füh­rung der Pati­en­ten­akte gel­ten die all­ge­mei­nen Sorg­falts­pflich­ten, die im Rah­men einer medi­zi­ni­schen Dienst­leis­tung auf­ge­bracht wer­den müssen.

2.6 Daten­spei­che­rung im Verlauf/Gesundheitsdossier

Schliesst der Nut­zer die Anwen­dung eines Ser­vice mit der Über­mitt­lung der Daten an einen medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­ger erfolg­reich ab, wer­den diese Daten inner­halb von BENECURA in der Funk­tion „Ver­lauf“ im «Gesund­heits­dos­sier» gespei­chert. Dadurch hat der Nut­zer jeder­zeit einen Über­blick über die erhal­te­nen und über­mit­tel­ten Infor­ma­tio­nen und Emp­feh­lun­gen und über den Ver­lauf der medi­zi­ni­schen Vorfälle.

Zu Beweis­zwe­cken und zur Ein­hal­tung der dazu­ge­hö­ri­gen Sorg­falts­pflicht wer­den die Daten, die durch den Nut­zer in den Ser­vices ein­ge­ge­ben wur­den, im Backend von BENECURA bis zum Ablauf der Auf­be­wah­rungs­frist nicht gelöscht. Aus dem­sel­ben Grund kön­nen bereits an medi­zi­ni­sche Leis­tungs­er­brin­ger frei­ge­ge­bene und über­tra­gene Daten nicht mehr wider­ru­fen wer­den. Die Auf­be­wah­rung der Daten rich­tet sich nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen bzw. danach, wie lange der Zweck die Auf­be­wah­rung recht­fer­tigt (siehe dazu Zif­fer III).

III Auf­be­wah­rungs­fris­ten

Die Daten, die in BENECURA ein­ge­ge­ben wer­den, blei­ben so lange bestehen, wie die Zwe­cke für die Bear­bei­tung es recht­fer­ti­gen oder eine gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­frist besteht. Im Mini­mum blei­ben die Daten aber bis zum Ablauf des Geschäfts­jah­res nach zehn Jah­ren nach Been­di­gung der Ver­trags­be­zie­hung zwi­schen Helmedica und dem Nut­zer gespei­chert, auch wenn BENECURA bereits zu einem frü­he­ren Zeit­punkt auf dem End­ge­rät des Benut­zers gelöscht wurde. Nach Ablauf der Auf­be­wah­rungs­fris­ten wer­den die Daten unwi­der­ruf­lich gelöscht.

IV Nut­zer­rechte

Über die bear­bei­te­ten Daten kann der Nut­zer Aus­kunft ver­lan­gen, die Ein­schrän­kung der Bear­bei­tung, deren Löschung oder deren Berich­ti­gung bean­tra­gen. Die genann­ten Rechte kön­nen von uns ein­ge­schränkt bzw. auf das Mini­mum redu­ziert wer­den, sofern nament­lich eine gesetz­li­che Pflicht zur wei­te­ren Bear­bei­tung besteht, durch uns ein berech­tig­tes Inter­esse zur wei­te­ren Bear­bei­tung gel­tend gemacht wer­den kann, oder die Daten­be­ar­bei­tung für die Erfül­lung der ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung nötig ist. Ein berech­tig­tes Inter­esse kann z. B. die wei­tere Auf­be­wah­rung zu Beweis­zwe­cken sein. Die genann­ten Rechte kön­nen mit­tels schrift­li­cher Anfrage, inkl. einer Aus­weis­ko­pie, bean­tragt wer­den. Anträge kön­nen an die Helmedica AG, Tech­no­park Win­ter­thur, Tech­no­park­strasse 2, 8406 Win­ter­thur oder per E‑Mail an gestellt werden.

V Kon­takt

Wenn Sie Fra­gen zu unse­ren Daten­schutz­prak­ti­ken haben, kon­tak­tie­ren Sie uns bitte unter oder unter fol­gen­der Adresse:

Helmedica AG
Daten­schutz
Tech­no­park Win­ter­thur
Tech­no­park­strasse 2
CH-8406 Win­ter­thur
Schweiz

Wenn Sie als Kunde nicht in der Lage sind, uns unter den oben ange­ge­be­nen Kon­takt­da­ten zu errei­chen, haben Sie das Recht, sich an Ihre ört­li­che Daten­schutz­be­hörde zu wenden.

VI Anwend­bar­keit

Diese Daten­schutz­er­klä­rung ist anwend­bar für alle Nut­zer von BENECURA. Eine Nut­zung von BENECURA für Dritt­per­so­nen ist ausgeschlossen.

VII Sal­va­to­ri­sche Klau­sel

Soll­ten ein­zelne Bestim­mun­gen die­ser Daten­schutz­er­klä­rung ungül­tig sein, so wer­den die rest­li­chen Bestim­mun­gen davon nicht berührt.

VIII Anwend­ba­res Recht und Gerichts­stand

Das für diese Daten­schutz­er­klä­rung anwend­bare Recht ist aus­schliess­lich mate­ri­el­les Schwei­zer Recht unter Aus­schluss all­fäl­li­ger Kollisionsnormen.

Soll­ten sich aus die­ser Daten­schutz­er­klä­rung Strei­tig­kei­ten erge­ben, so ist vor­be­halt­lich gesetz­lich zwin­gen­der Gerichts­stände das Gericht in Win­ter­thur zuständig.

Gebrauchs­hin­weise zu BENECURA

I Wich­tige Benut­zer­in­for­ma­tio­nen

Bevor Sie BENECURA ver­wen­den, emp­feh­len wir Ihnen die nach­fol­gen­den Gebrauchs­hin­weise, Warn­hin­weise und Instruk­tio­nen, pro­dukt­spe­zi­fi­sche Infor­ma­tio­nen, die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen zu BENECURA und die Daten­schutz­er­klä­rung für BENECURA sorg­fäl­tig durch­zu­le­sen. Die Helmedica AG ist nicht ver­ant­wort­lich für Kom­pli­ka­tio­nen, die aus der Ver­wen­dung von BENECURA aus­ser­halb des vor­ge­se­he­nen Anwen­dungs­be­reichs oder der Nicht­be­ach­tung die­ser Gebrauchs­hin­weise liegen.

BENECURA wurde als Medi­zin­pro­dukt der Klasse IIa von der Helmedica AG (nach­fol­gend „Helmedica“, „wir“, „unser“ oder „uns“),) ent­wi­ckelt, in Ver­kehr gebracht und wird durch uns am Markt bereit­ge­stellt. Im Zusam­men­hang mit der Nut­zung von BENECURA wer­den zusätz­li­che Ser­vices durch medi­zi­ni­sche Leis­tungs­er­brin­ger zur Ver­fü­gung gestellt.

II Pro­dukt­be­schrei­bung

BENECURA bie­tet Zugang zur Rockethealth Platt­form sowie zu medi­zi­ni­schen Services.

Mit der Ver­wen­dung von BENECURA wer­den dem Nut­zer fol­gende Ser­vices zur Ver­fü­gung gestellt:

  • Mit Hilfe von Bene­cura kön­nen Nut­zer u.a. gesund­heit­li­che und medi­zi­ni­sche Fra­gen beant­wor­ten und dazu ein Feed­back erhal­ten. Dabei stellt BENECURA abschlies­send kei­nen voll­wer­ti­gen Ersatz für die Bera­tung durch eine medi­zi­ni­sche Fach­per­son dar.
  • Auch dient BENECURA als Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel zwi­schen Leis­tungs­er­brin­gern und Nut­zern, z.B. für die Über­tra­gung von Behand­lungs­plä­nen oder Doku­men­ten, wie Rezepten.
  • Mit dem Gesund­heits­dos­sier ste­hen Ihnen ein zen­tra­ler Ort für die Auf­be­wah­rung und Ver­wal­tung von Doku­men­ten und Daten rund um Ihre eigene Gesund­heit zur Ver­fü­gung. Das Gesund­heits­dos­sier umfasst drei Funktionen: 
    • Mit der Erin­ne­rungs­funk­tion kön­nen Sie sich an wich­tige Ter­mine erin­nern lassen.
    • Mit der Ver­laufs­funk­tion behal­ten Sie stets den Über­blick der an den medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­ger über­mit­tel­ten Fra­gen und Ant­wor­ten aus den genutz­ten Services.
    • Mit der Funk­tion „The­ra­pie­plan“ ste­hen Ihnen die durch Ihren Arzt zuge­wie­se­nen The­ra­pie­pläne zur Verfügung.

III Indi­ka­tio­nen

BENECURA ist u.a. für eine erste Unter­stüt­zung rund um gesund­heit­li­che und medi­zi­ni­sche Fra­gen ohne medi­zi­ni­sches Fach­wis­sen bestimmt. Zudem wer­den mit BENECURA medi­zi­ni­sche Fra­ge­bö­gen zur Ein­schät­zung ihres all­ge­mei­nen Gesund­heits­zu­stands bereitgestellt.

IV Kon­tra­in­di­ka­tion

Wenn die Ein­lei­tung einer medi­zi­ni­schen The­ra­pie durch BENECURA oder einem medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­ger emp­foh­len wird, wird von einer Behand­lungs­emp­feh­lung gespro­chen. Vor Abgabe einer sol­chen Behand­lungs­emp­feh­lung wer­den durch BENECURA oder dem medi­zi­ni­schen Leis­tungs­er­brin­ger die all­ge­mei­nen Kon­tra­in­di­ka­tio­nen und Begleit­um­stände für die Behand­lungs­emp­feh­lung abge­fragt (z.B. All­er­gien, Schwangerschaft).

V Warn­hin­weise

BENECURA ist für die selbst­stän­dige Nut­zung im Alter ab 18 Jah­ren vor­ge­se­hen. Eine Anwen­dung von BENECURA auf Dritt­per­so­nen wird aus­drück­lich ausgeschlossen.

Bei einer Nicht­be­ach­tung der Alters­be­schrän­kung kann es zu feh­ler­haf­ten Hand­lungs­emp­feh­lun­gen kom­men. Auch kann es zu feh­ler­haf­ten Hand­lungs­emp­feh­lun­gen kom­men, wenn per­so­nen­be­zo­gene Daten (z.B. Alter, Geschlecht) falsch erfasst wur­den, oder BENECURA auf nicht erfasste Dritt­per­so­nen ange­wen­det wird.

VI Vor­sichts­mass­nah­men

  • Ver­wen­den Sie BENECURA aus­schliess­lich für sich selbst.
  • Ver­wen­den Sie BENECURA nicht für Drittpersonen.
  • Über­prü­fen Sie die hin­ter­leg­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wie z.B. Alter und Geschlecht vor der Nut­zung von BENECURA, da die Infor­ma­tio­nen aus dem per­sön­li­chen Pro­fil (z.B. Alter, Geschlecht) bei der Aus­wahl von Hand­lungs­emp­feh­lun­gen durch BENECURA berück­sich­tigt werden.
  • Beant­wor­ten Sie die Fra­gen inner­halb von BENECURA immer wahrheitsgetreu.
  • Fol­gen Sie den Hand­lungs­emp­feh­lun­gen von BENECURA.
  • Kon­tak­tie­ren Sie medi­zi­ni­sches Fach­per­so­nal, wenn Sie sich unsi­cher füh­len oder eine Ver­schlech­te­rung ihres Gesund­heits­zu­stands eintritt.
  • Kon­tak­tie­ren Sie bei medi­zi­ni­schen Not­fäl­len unver­züg­lich einen Arzt oder den Notruf.

VII Infor­ma­tio­nen zur Nut­zung von BENECURA

Die Hand­lungs­emp­feh­lun­gen von BENECURA basie­ren auf den zugrun­de­lie­gen­den per­sön­li­chen Daten und die durch den Nut­zer beant­wor­te­ten Fra­gen. Mass­ge­bend für die Qua­li­tät der von BENECURA gelie­fer­ten Hand­lungs­emp­feh­lun­gen ist die Kor­rekt­heit der Antworten.

Bei Nicht­ein­hal­tung der Hand­lungs­emp­feh­lun­gen von BENECURA weis­sen wir Sie auf ein mög­li­ches erhöh­tes Gesund­heits­ri­siko für Sie selbst hin. Wir emp­feh­len daher drin­gend den Hand­lungs­an­wei­sun­gen von BENECURA Folge zu leis­ten und im Fall von medi­zi­ni­schen Not­fäl­len unver­züg­lich einen Arzt oder den Not­ruf zu kontaktieren.

VIII Haf­tungs­aus­schluss

Wir leh­nen jeg­li­che Haf­tung für all­fäl­lige direkte oder indi­rekte Schä­den, die dem Benut­zer im Zusam­men­hang mit der Ver­wen­dung von BENECURA, ins­be­son­dere bei fal­schen oder unvoll­stän­di­gen Ein­ga­ben, oder durch Hand­lungs­emp­feh­lun­gen medi­zi­ni­scher Leis­tungs­er­brin­ger ent­ste­hen, ab.