Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für BENECURA
Datenschutzerklärung für BENECURA
Gebrauchshinweise zu BENECURA
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für BENECURA¶
Zuletzt aktualisiert: 09. Februar 2024
1 Allgemeines¶
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für BENECURA (nachfolgend „AGB“) regeln die Beziehung zwischen der Helmedica AG, Technopark Winterthur, Technoparkstrasse 2, CH-8406 Winterthur (nachfolgend „Helmedica“, „wir“, „unser“ oder „uns“), als Hersteller, Inverkehrbringer und Bereitsteller am Markt und Ihnen, den Nutzerinnen und Nutzern von BENECURA (nachfolgend „Nutzer“ oder „Sie“).
1.1 Bereitstellung zusätzlicher Services¶
BENECURA wird am Markt durch die Helmedica bereitgestellt. Im Zusammenhang mit der Nutzung von BENECURA werden zusätzliche Dienstleistungen durch medizinische Leistungserbringer zur Verfügung gestellt. Verantwortlich für zusätzliche Dienstleistungen ist der jeweilige medizinische Leistungserbringer. Es gelten entsprechend die AGBs und Datenschutzerklärung der jeweiligen medizinischen Leistungserbringer für den jeweiligen Service. Diese werden in BENECURA je Service explizit angezeigt.
1.2 Rechtliche Hinweise¶
Bestimmte von der Helmedica in BENECURA zur Verfügung gestellte Funktionalitäten bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung (nachfolgend „Besondere Bedingungen“ genannt), der separat zugestimmt werden muss. Mit der Registrierung und Nutzung von BENECURA erkennen Sie als Nutzer die vorliegenden AGBs an.
Sofern „Besondere Bedingungen“ zur Anwendung kommen und Sie diese akzeptiert haben, werden die Funktionalitäten freigegeben. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und den „Besonderen Bedingungen“ gehen die „Besonderen Bedingungen“ vor.
1.3 Änderung der AGB¶
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, die vorliegenden AGB sowie allfällige „Besonderen Bedingungen“ zu ändern. Eine solche Änderung wird dem Nutzer elektronisch oder auf andere Weise mitgeteilt und gilt ohne ausdrücklichen Widerspruch innert Monatsfrist ab Bekanntgabe, auf jeden Fall aber mit der nächsten Nutzung von BENECURA als genehmigt. Bei Ablehnung der AGB oder der „Besonderen Bedingungen“ ist der Zugriff auf BENECURA bzw. die jeweilige Funktionalität nicht mehr möglich.
1.4 Medizinprodukt¶
BENECURA ist ein Medizinprodukt der Klasse IIa gemäss Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte, zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG des Rates (nachfolgend „MDR“ genannt).
BENECURA ist eine Komponente der medizinischen «Rockethealth Plattform». BENECURA als App ermöglicht Ihnen den Zugang zu dieser Plattform, welche aus miteinander verbundenen medizinischen Informationssystemen besteht, darunter insbesondere Rockethealth. BENECURA stellt Ihnen integrierte medizinische Services dieser Plattform zur Verfügung, wie eine erste Unterstützung rund um gesundheitliche und medizinische Fragen, ohne medizinisches Fachwissen vorauszusetzen, sowie z.B. die direkte Kommunikation mit Leistungserbringern (z.B. Ärzten). Dabei kann BENECURA nicht in allen Fällen einen vollwertigen Ersatz für die persönliche Beratung durch eine medizinische Fachperson darstellen.
BENECURA gibt Ihnen als Nutzer soweit möglich Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten, insbesondere auch auf die bei medizinischen Leistungserbringern gespeicherten Daten. BENECURA hat zum Ziel, Ihnen langfristig die Nutzung Ihrer medizinischen Daten zu ermöglichen, inkl. der Mitnahme zu anderen medizinischen Leistungserbringern auch über die Beziehung zu bestimmten medizinischen Leistungserbringern hinaus.
Entsprechend den Anforderungen der MDR sind wir als Hersteller, Inverkehrbringer und Bereitsteller am Markt der Überwachung nach dem Inverkehrbringen, Vigilanz und Marktüberwachung verpflichtet. Zu diesem Zweck werden einzelne Nutzer im Rahmen von Telefoninterviews bezüglich der Qualität der erteilten Empfehlungen befragt. Damit stellen wir sicher, dass BENECURA grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen auch nach der Inverkehrbringung erfüllt, den versprochenen medizinischen Nutzen erbringt und keine Gefahr durch BENECURA für Sie und die Öffentlichkeit ausgeht.
Es ist uns ein Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend «personenbezogene Daten» genannt) zu schützen. Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden von uns gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (nachfolgend «DSG» genannt) erhoben. Wir bearbeiten diese im Einklang mit dem DSG und werten diese zu Zwecken der Überwachung nach dem Inverkehrbringen, der Vigilanz und der Marktüberwachung aus. Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung zu BENECURA.
2 Nutzung von BENECURA¶
Vor dem Zugriff auf BENECURA benötigen Sie eine Apple ID oder ein Google-Konto, um sich BENECURA aus dem Apple App Store oder dem Google Play Store (nachfolgend „App Store“ genannt) herunterzuladen und auf Ihrem Mobilgerät oder Tablet zu installieren. BENECURA ist für die Plattformen iOS und Android geeignet.
2.1 Zugangsberechtigung¶
Sofern nicht ausdrücklich anders definiert, steht BENECURA grundsätzlich allen berechtigten Nutzern zur Verfügung, die über eine von uns freigeschaltete E‑Mail-Adresse und Mobiltelefon-Nummer verfügen, insbesondere denen, die durch einen oder mehrere medizinische Leistungserbringer betreut werden.
Berechtigt für die selbstständige Nutzung von BENECURA sind alle registrierten Nutzer, die 18 Jahre oder älter sind.
Vorbehalten bleiben zusätzliche Anforderungen, die gemäss der „Besonderen Bedingungen“ für bestimmte Funktionen von BENECURA definiert werden.
2.2 Registrierung und Legitimation¶
BENECURA bedingt eine vorgängige Registrierung durch die folgenden persönlichen Legitimationsmittel:
- Freigeschaltete E‑Mail-Adresse
- Persönliches Passwort
- Mobiltelefon-Nummer
- Einladungscode eines Service Partners oder eines medizinischen Leistungserbringers
Wer sich gemäss den Vorgaben für BENECURA registriert, gilt gegenüber der Helmedica als Nutzer und wird zur Nutzung von BENECURA berechtigt.
Die Nutzung von BENECURA setzt die vorgängige Zustimmung der AGB voraus, wobei kein genereller Anspruch auf Zugang zu BENECURA besteht. Mit der Registrierung erkennen Sie die vorliegenden AGB für BENECURA an. Sofern besondere Bedingungen zur Anwendung kommen, werden die entsprechenden Services freigegeben, sobald Sie diese Bedingungen elektronisch akzeptiert haben.
2.3 Nutzung von BENECURA¶
BENECURA steht grundsätzlich allen berechtigten Nutzern zur Verfügung, insbesondere denen, die in einer Vertrags- oder Patientenbeziehung mit einem oder mehreren medizinischen Leistungserbringern stehen. Auch nach Ende einzelner Vertrags-/Patientenbeziehungen steht Ihnen BENECURA in einem ggf. um einzelne Services reduzierten Funktionsumfang weiter zur Verfügung.
Für Informationen betreffend den Datenschutz verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung zu BENECURA. Des Weiteren gelten die Datenschutzerklärungen der jeweiligen medizinischen Leistungserbringer.
2.4 Nutzung durch nicht Servicepartner-Kunden¶
BENECURA steht sowohl für Kunden ausgewählter medizinischer Leistungserbringer zur Verfügung, als auch Nutzern, die nicht Kunden von Servicepartnern oder medizinischen Leistungserbringern sind. Helmedica kann Nutzern bei Beendigung ihrer Beziehung mit bestimmten medizinischen Leistungserbringern weitere AGB zu BENECURA vorlegen, die der Nutzer für die Weiterbenutzung akzeptieren muss.
3 Sorgfaltspflichten der Nutzer¶
Sie als Nutzer verpflichten sich im Rahmen der Nutzung von BENECURA die folgenden Sorgfaltspflichten einzuhalten:
- Sie stellen sicher, dass sämtliche Zugangsdaten geheim gehalten werden und gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte geschützt sind. Insbesondere sind PIN/Passwörter nach ihrem Erhalt sofort zu ändern und dürfen nicht aufgezeichnet, weitergegeben oder ungeschützt auf ihrem Endgerät abgelegt werden. Wir empfehlen Ihnen ausschliesslich „starke“ Passwörter zu wählen, d. h. genügend lange Kombinationen aus Zahlen, Gross- und Kleinbuchstaben und Symbolen.
- Sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich anders definiert, ist es Ihnen nicht gestattet BENECURA für Dritte zu verwenden. Vorbehalten bleibt die Nutzung von BENECURA im Rahmen des gesetzlichen Vertretungsrechts oder bei einer rechtsgültigen Bevollmächtigung.
- Sie dürfen BENECURA nur vertragskonform und für die vorgesehenen Zwecke benutzen.
- Sie dürfen keine gewerblichen Schutz- und Urheberrechte oder sonstige Eigentumsrechte verletzen.
Als Nutzer sind Sie für Ihr Endgerät selbst verantwortlich. Ihnen ist bewusst, dass durch einen ungerechtfertigten Zugang auf Ihr Endgerät Daten durch Dritte missbraucht werden können. Sie sollten Ihr Endgerät mit einem Passwort schützen und die Autosperre nach kurzer Zeit der Inaktivität aktivieren.
Der Nutzer trägt sämtliche Risiken, die sich aus der Verletzung der oben genannten Sorgfaltspflichten ergeben.
4 Sicherheitshinweise, Sperre und Vertragsende¶
4.1 Sicherheitshinweise¶
Der Zugang zu BENECURA erfolgt über das Internet. Auch bei allen dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen kann sowohl auf Seiten der Helmedica, auf Seiten der medizinischen Leistungserbringer und auf Nutzerseite keine absolute Sicherheit gewährleistet werden. Ihr Endgerät ist Teil des Internets und befindet sich ausserhalb der Kontrolle der Helmedica und der medizinischen Leistungserbringer. Wir machen Sie daher insbesondere auf folgende Risiken, die im Zusammenhang mit der Nutzung von BENECURA entstehen können, aufmerksam:
- Ungenügende Systemkenntnisse und mangelnde Sicherheitsvorkehrungen an Ihrem Endgerät können einen unberechtigten Zugriff erleichtern. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, Ihre Endgeräte mit aktuellen Schutzprogrammen auszustatten sowie die Verwendung der Internetverbindung mit einem Passwort zu schützen.
- Besteht die Befürchtung, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von Ihren Zugangsdaten erhalten haben, so sind diese unverzüglich zu ändern und gegebenenfalls ist die Sperrung ihres Zugangs zu verlangen. Hierzu können Sie sich an datenschutz@helmedica.com wenden.
- Wir haben keinen Einfluss darauf, ob oder wie der von Ihnen gewählte Internetprovider den Datenverkehr analysiert. Erfolgen auf BENECURA für bestimmte Zeit keine Aktivitäten, wird die aktuelle Session aus Sicherheitsgründen automatisch geschlossen und es muss ein erneuter Login durchgeführt werden. Es besteht die latente Gefahr, dass sich ein Dritter während der Nutzung von BENECURA unbemerkt Zugang zu Ihrem Endgerät verschafft.
- Es besteht die Gefahr, dass sich bei der Nutzung eines Netzwerks Schadsoftware oder dergleichen auf Ihrem Endgerät ausbreitet, wenn dieses mit dem Netzwerk verbunden ist. Mit entsprechender am Markt erhältlicher Sicherheitssoftware können Sie notwendige Sicherheitsvorkehrungen treffen.
- Trotz Verwendung moderner Sicherheitstechnologien können wir im Rahmen der Datenübermittlung keine absolute Sicherheit gewährleisten.
- Ihre Daten können unkontrolliert grenzüberschreitend übermittelt werden. Dies gilt auch für eine Datenübermittlung, wenn sich Sender und Empfänger in der Schweiz befinden. Zwar werden die einzelnen Datenpakete verschlüsselt übermittelt, unverschlüsselt bleiben jedoch die jeweiligen Absender und Empfänger. Es ist deshalb ein Rückschluss auf eine Beziehung zwischen Ihnen, den medizinischen Leistungserbringern und der Helmedica möglich.
- BENECURA ist ausschliesslich für die Benutzung in der Schweiz konzipiert. Die Nutzung von BENECURA über ausländische Mobilfunknetze oder Internetverbindungen erfolgt auf eigenes Risiko. Wir weisen darauf hin, dass durch die Nutzung von BENECURA im Ausland das Recht des Staates, in dem Sie sich gerade befinden, Anwendung finden kann. Helmedica kann darauf keinen Einfluss nehmen und rät deshalb von der Nutzung von BENECURA ausserhalb der Schweiz ab. Es ist Sache des Nutzers sich über das im Ausland geltende Recht zu informieren. Der Nutzer nimmt weiter zur Kenntnis, dass es Import- und Exportbeschränkungen für Verschlüsselungsalgorithmen geben kann, gegen die ggf. verstossen wird, wenn BENECURA im Ausland genutzt wird. Zudem ist nicht gewährleistet, dass Informationen und Dienstleistungen, die über BENECURA bereitgestellt werden, ausserhalb der Schweiz aufrufbar sind.
Wir lehnen jegliche Haftung für die Folgen einer Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise ab.
4.2 Sperre¶
Bei Feststellung von Sicherheitsrisiken behalten wir uns die Sperrung Ihres Zugangs bis auf Weiteres vor, um Ihre Interessen, die Interessen der medizinischen Leistungserbringer und die Interessen der Helmedica zu schützen sowie um unsere gesetzlichen Pflichten zum Datenschutz einzuhalten.
Bei mutmasslich missbräuchlicher Verwendung von BENECURA (z.B. mehrfacher Eingabe eines falschen Passworts) behalten wir uns das Recht vor, Ihren BENECURA Zugang vorübergehend zu sperren.
4.3 Vertragsende¶
Eine Beendigung Ihrer Kundenbeziehungen mit Ihren medizinischen Leistungserbringern beendet diesen Vertrag nicht, sondern BENECURA kann von Ihnen darüber hinaus in einem um ggf. einige Funktionen oder Services reduzierten Umfang weiter genutzt werden.
Umgekehrt setzt eine Beendigung dieses Vertrages voraus, dass keine Kundenbeziehungen mit Leistungserbringern mehr gültig sind, die eine Benutzung von BENECURA vorsehen oder gar erfordern.
Sie sind selbst dafür verantwortlich, alle Daten und Dokumente, die Sie über das Vertragsende hinaus behalten wollen, ausserhalb von BENECURA zu speichern. Vorbehalten bleibt die Nutzung von BENECURA im Rahmen des gesetzlichen Vertretungsrechts oder bei einer rechtsgültigen Bevollmächtigung.
Nach Vertragsende werden alle Nutzerdaten gelöscht, soweit dies technisch und mit angemessenem Aufwand möglich und rechtlich zulässig ist. In Backups gespeicherte Daten werden von uns nicht automatisch entfernt.
Für weitere Informationen betreffend Umgang mit gespeicherten Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung zu BENECURA.
5 Geistiges Eigentum¶
Sämtliche Immaterialgüterrechte an den Inhalten von BENECURA verbleiben bei den Inhabern der jeweiligen Rechte. Jede Weitergabe, Vervielfältigung, Änderung oder Veröffentlichung von Inhalten von BENECURA ohne vorgängige Zustimmung durch die Helmedica ist untersagt.
6 Gewährleistung und Haftung¶
Wir ergreifen alle angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen für einen ordnungsgemässen Betrieb von BENECURA, können jedoch keine jederzeitige und fehlerfreie Verfügbarkeit von BENECURA garantieren. Insbesondere kann es aufgrund von Wartungsarbeiten vorübergehend zu Unterbrüchen kommen. Entstehen in solchen Fällen Schäden für den Nutzer, sind wir dafür nicht haftbar.
Wir lehnen, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für allfällige direkte oder indirekte Schäden ab, die dem Nutzer in Zusammenhang mit der Verwendung von BENECURA, insbesondere bei falschen oder unvollständigen Angaben, entstehen. Dies umfasst insbesondere Schäden aufgrund der Verwendung von Informationen sowie Schäden aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Unterbrüchen, Störungen oder rechtswidrigen Handlungen Dritter.
Wir haften auch nicht, wenn BENECURA aufgrund von höherer Gewalt oder Drittverschulden zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder verunmöglicht sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall und Auftreten schädlicher Software (z.B. Virenbefall) sowie Naturereignisse von besonderer Intensität (Erdbeben, Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche usw.), kriegerische Ereignisse, Aufruhr, unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw.
Wir haften nicht für die Handlungsempfehlungen der medizinischen Leistungserbringer.
7 Gebührenregelung¶
BENECURA steht grundsätzlich kostenlos zur Verfügung. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, jederzeit Gebühren für BENECURA einzuführen oder bereits bestehende zu ändern. In solchen Fällen werden den Nutzern neue AGB gemäss Ziffer 1.3 zur Annahme vorgelegt.
Bei der Nutzung von Online-Services können Gebühren der Netzbetreiber für Übertragung, Daten- und Roaming anfallen, für die allein der Nutzer aufzukommen hat. Dies gilt es insbesondere dann zu berücksichtigen, wenn grosse Datenvolumen in Zusammenhang mit BENECURA übermittelt werden.
8 Geltendes Recht und Gerichtsstand¶
Alle Rechtsbeziehungen des Nutzers unterstehen dem Schweizer Recht, unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts sowie unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (CISG). Der Gerichtsstand für alle Verfahren ist der Sitz von Helmedica in Winterthur, soweit das zwingende Schweizer Recht nichts anderes bestimmt.
9 Schlussbestimmungen¶
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Jegliche Nebenabrede oder Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und der Helmedica bedarf der Schriftform. Erfüllungsort ist Winterthur.
Datenschutzerklärung für BENECURA¶
I Allgemeines¶
BENECURA ist eine mobile Anwendung mit verschiedenen Funktionen zum Thema Gesundheit und persönliche Krankengeschichte. Registrierte und namentlich eindeutig identifizierte Benutzer, können unterschiedliche Services zu medizinischen Belangen erhalten.
Hersteller, Betreiber, Inverkehrbringer und Bereitsteller am Markt von BENECURA ist die Helmedica AG, Technopark Winterthur, Technoparkstrasse 2, CH-8406 Winterthur, UID CHE-233.904.725 (nachfolgend „Helmedica“, „wir“ oder „uns“ genannt). Die Infrastruktur für das Back-end stellt das Hochsicherheitsrechenzentrum Aspectra AG, Weberstrasse 4, 8004 Zürich, UID CHE-105.612.642 (nachfolgend „Aspectra“ genannt) zur Verfügung. Der Informationsaustausch erfolgt zwischen Patienten und medizinischen Leistungserbringern. Entsprechend gelten die Datenschutzerklärungen der jeweiligen medizinischen Leistungserbringer.
Zur Bereitstellung der Services von BENECURA ist es erforderlich persönliche Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu erfassen, zu bearbeiten, zu speichern und zu übermitteln. Dabei ist es uns ein Anliegen, Ihre Privatsphäre zu schützen. Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden von uns gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (nachfolgend «DSG» genannt) erhoben und bearbeitet. Wir nutzen diese im Einklang mit dem DSG als Hersteller und Inverkehrbringer von BENECURA insbesondere zu Zwecken der Vertragserfüllung gegenüber Ihnen und der Überwachung nach dem Inverkehrbringen, der Vigilanz und der Marktüberwachung aus. Damit stellen wir sicher, dass BENECURA auch über den Zeitpunkt der Inverkehrbringung hinaus, die an die Applikation gestellten Leistungs- und Sicherheitsanforderungen erfüllt und von BENECURA keine Gefahr für den Nutzer ausgeht.
Diese Datenschutzerklärung bildet zusammen mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen die Grundlage für die Bearbeitung sämtlicher personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen erheben oder Sie uns bereitstellen. Bitte lesen Sie sich diese Datenschutzerklärung sorgfältig durch, um zu erfahren, welche Daten wir über Sie erheben, unter welchen Voraussetzungen wir diese Daten mit Dritten teilen und welche Rechte Ihnen in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten zustehen.
II Datenschutz und Datenbearbeitung¶
2.1 Datenkategorien¶
Mit der Nutzung von BENECURA sind Sie als Nutzer von BENECURA ausdrücklich damit einverstanden, dass die in den AGB sowie den «Besonderen Bedingungen» definierten Datenkategorien sowie «Profildaten» oder die von Ihnen in die Services eingegebenen personenbezogenen Daten durch die Helmedica und der medizinischen Leistungserbringer im nachfolgend definierten Rahmen bearbeitet werden dürfen. Dabei handelt es sich um folgende Datenkategorien:
- Vorname, Name, Geschlecht, Geburtsdatum
- E‑Mail, Mobiltelefon-Nummer
- Gesundheitsdaten (z.B. medizinische Fragebögen)
Ferner werden von uns technische Daten, namentlich Logfiles, erhoben, welche die Dateneingabe und die Datenbearbeitung in BENECURA nachvollziehbar machen und zur Sicherheit des Nutzers beitragen. Die technischen Daten enthalten keine personenbezogenen Angaben über den Nutzer.
Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns und die medizinischen Leistungserbringer oberste Priorität. Die anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz von besonders schützenswerten Personendaten und zur Datensicherheit werden stets eingehalten. Die in BENECURA vom Nutzer eingegebenen und übermittelten Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht gemäss Art. 321 Strafgesetzbuch (StGB) und werden entsprechend vertraulich behandelt.
2.2 Zwecke der Datenbearbeitung¶
Die Daten, die von BENECURA an medizinische Leistungserbringer und von medizinischen Leistungserbringern an BENECURA gesendet werden, bzw. Ihre Eingaben werden zum Zweck der Erfüllung des Vertrags bzw. der Dienstleistungen von BENECURA bearbeitet, d. h. insbesondere für die Bereitstellung der Services, der Nutzung von BENECURA, der Aufnahme und Verbreitung der vom Nutzer eingegebenen Daten, für die Übertragung der Daten an medizinische Leistungserbringer, zur Führung eines Gesundheitsdossiers sowie zur Nachvollziehbarkeit der ärztlichen Beratung. Wenn im Zusammenhang mit BENECURA wichtige Informationen mitgeteilt werden müssen oder um gesetzliche Anforderungen einzuhalten, können die Kontaktdaten des Nutzers zur Kontaktaufnahme mit dem Nutzer verwendet werden.
Sollten in BENECURA Systemfehler auftreten, werden technische Daten (wie Modell, Name des Gerätes, Betriebssystemversion und die Aktion, bei der der Fehler aufgetreten ist) zum Zweck der Fehlerbehebung in anonymisierter Form an die Helmedica übermittelt.
Ferner werden die Daten zur Evaluation der medizinischen Wirkung von BENECURA, zur Versorgungsforschung, zu Statistikzwecken sowie zur Weiterentwicklung von BENECURA bearbeitet. Für diese Zwecke werden die Daten anonymisiert ausgewertet. Anonymisierte Daten erlauben keinen Rückschluss auf den Nutzer.
Zu Beweiszwecken und zur Erfüllung der nötigen Sorgfaltspflicht werden aus den Services alle Fragen, die Antworten des Nutzers und die Empfehlungen protokolliert, sofern der Nutzer den Service bis zum Ende durchgeführt und die Daten an medizinische Leistungserbringer übermittelt wurden. Das Protokoll wird im Back-end im Hochsicherheitsrechenzentrum der Aspectra gespeichert. Ist aus Haftungsgründen oder in einem Rechtsfall ein Zugriff auf diese Daten notwendig, nimmt die Helmedica vorgängig Kontakt mit der betroffenen Person auf.
Wir verarbeiten Ihre Informationen, einschliesslich Ihrer personenbezogenen Daten, zudem für die folgenden Zwecke:
- Wenn Sie ein Profil erstellen, um BENECURA zu nutzen, stellen Sie uns Ihre persönlichen Daten wie beschrieben zur Verfügung.
- Um Ihnen den Zugang zu BENECURA zu ermöglichen, um mit Ihnen über Ihre Nutzung von BENECURA zu kommunizieren, um Ihre Anfragen zu beantworten und für andere Kundendienstzwecke.
- Wenn Sie BENECURA nutzen, verarbeiten wir die personenbezogenen Daten, die durch Ihre Nutzung an uns übermittelt werden, einschliesslich Gesundheitsdaten.
- Zur Erforschung und Entwicklung neuer Produkte und Funktionen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und, falls erforderlich, mit Ihrer Zustimmung.
- Um besser zu verstehen, wie die Nutzer auf BENECURA zugreifen und es nutzen, sowohl auf aggregierter als auch auf individueller Basis, um BENECURA zu verbessern und auf die Wünsche und Vorlieben der Nutzer zu reagieren, sowie für andere analytische Zwecke.
- Zur Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten, im Rahmen unserer allgemeinen Geschäftstätigkeit und für andere geschäftliche Verwaltungszwecke.
- Wenn wir es für notwendig erachten, illegale Aktivitäten, vermuteten Betrug, Situationen, die eine potenzielle Bedrohung für die Sicherheit von Personen darstellen, oder Verstösse gegen unsere Nutzungsbedingungen oder diese Datenschutzerklärung zu untersuchen, zu verhindern oder Massnahmen zu ergreifen.
2.3 Rechtsgrundlagen der Bearbeitung¶
Je nach dem Zweck der Verarbeitungstätigkeit (siehe Abschnitt 2.2 oben) erfolgt die Bearbeitung Ihrer Informationen und personenbezogenen Daten, wenn diese Bearbeitung:
- für unsere berechtigten Interessen erforderlich ist, ohne dass Ihre Interessen oder Grundrechte und ‑freiheiten unangemessen beeinträchtigt werden (siehe unten);
- für den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrags mit Ihnen über die von Ihnen angeforderten Dienstleistungen oder Produkte oder für die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus einem solchen Vertrag erforderlich ist, z.B. wenn wir Ihre Daten für einige der in Abschnitt 2.2 genannten Zwecke verwenden (sowie für einige der in diesem Abschnitt beschriebenen Datenweitergaben 2.4 und 2.5);
- erforderlich ist, um unseren gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, einschliesslich der Durchführung von Überprüfungen zur Identifizierung Ihrer Person und der Offenlegung von Informationen gegenüber Behörden, Regulierungsbehörden und Regierungsstellen, auf die in 2.4;
- in einigen Fällen für die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse erforderlich ist;
- wenn wir besondere Kategorien personenbezogener Daten verwenden, die für die Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist oder wenn sich die Bearbeitung auf personenbezogene Daten bezieht, die offenkundig allgemein zugänglich sind; und
- die mit Ihrer Zustimmung verarbeitet werden, die wir von Zeit zu Zeit von Ihnen einholen (z.B. wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist), oder die mit Ihrer gegebenenfalls notwendigen ausdrücklichen Zustimmung verarbeitet werden, wenn es sich um besondere Kategorien von personenbezogenen Daten handelt.
Beispiele für die oben erwähnten „berechtigten Interessen“ sind:
- die Verfolgung bestimmter Zwecke der Punkte (5) – (7) in Abschnitt 2.2;
- Ausübung unserer Rechte gemäss Artikel 16 und 17 der Charta der Grundrechte, einschliesslich unserer unternehmerischen Freiheit und unseres Rechts auf Eigentum;
- wenn wir die im folgenden Abschnitt 2.4 genannten Offenlegungen vornehmen, Produkte und Dienstleistungen bereitstellen und einen gleichbleibend hohen Servicestandard sowie die Zufriedenheit unserer Kunden, Mitarbeiter und anderer Interessengruppen sicherstellen wollen; und
- die Erfüllung unserer Rechenschaftspflicht und der gesetzlichen Anforderungen auf der ganzen Welt,
- in jedem Fall, sofern Ihre Interessen am Schutz der Privatsphäre diese Interessen nicht überwiegen.
2.4 Datenbearbeiter und Datenweitergabe¶
Die Helmedica stellt BENECURA am Markt bereit. Die Profildaten des Nutzers werden zur Freischaltung durch medizinische Leistungserbringer bereitgestellte Services zur Verfügung gestellt.
BENECURA wird durch Helmedica betrieben. Helmedica kann unter strengen Datenschutzvorschriften und nur im technischen Notfall auf ihre personenbezogenen Daten zugreifen. Sollte Helmedica dadurch zu einer ärztlichen Hilfsperson werden, unterliegt sie der ärztlichen Schweigepflicht gemäss Art. 321 StGB. Helmedica und Aspectra wurden vertraglich zur strikten Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen betreffend den Datenschutz verpflichtet. Beide Firmen, wie auch die medizinischen Leistungserbringer, unterliegen den schweizerischen Rechtsvorschriften zum Datenschutz.
Die Daten, die mit medizinischen Leistungserbringern ausgetauscht werden, oder die der Nutzer selbst in BENECURA erfasst, werden verschlüsselt auf dem Endgerät des Benutzers sowie im Hochsicherheitsrechenzentrum von Aspectra gespeichert. Die Verschlüsselung der Daten auf dem Endgerät wie auch auf dem Server erfolgt nach dem aktuellen Stand der Technik. Der Zugriff auf die Daten ist über eine persönliche Anmeldung mit individuellem Benutzerschlüssel und eigenem Passwort nur für berechtigte Personen möglich. Die Massnahmen der Informationssicherheit werden laufend überprüft, getestet und angepasst, sodass fortwährend der höchste Schutz für personenbezogene Daten besteht.
Die technischen Systeme, auf denen BENECURA betrieben wird, sind von den technischen Infrastrukturen der medizinischen Leistungserbringer getrennt. Wir stellen sicher, dass keine Daten unbefugt an medizinische Leistungserbringer oder an Dritte bekannt gegeben werden. Für die Datenbearbeitung ist Helmedica verantwortlich.
Wenn wir von einem anderen Unternehmen übernommen werden oder mit diesem fusionieren, wenn im Wesentlichen alle unsere Vermögenswerte auf ein anderes Unternehmen übertragen werden oder im Rahmen eines Konkursverfahrens oder einer Umstrukturierung, werden wir die betroffenen Nutzer benachrichtigen, bevor wir personenbezogene Daten an ein neues Unternehmen übertragen.
Wir können die von Nutzern erfassten Informationen offenlegen, um dem Gesetz, einem Gerichtsverfahren, einem Gerichtsbeschluss oder einem anderen rechtlichen Verfahren nachzukommen, z.B. als Reaktion auf einen Gerichtsbeschluss oder eine Vorladung.
Bitte beachten Sie: Es ist unser Grundsatz, Sie über rechtliche Schritte zu informieren, die den Zugang zu Ihren Daten betreffen, wie Gerichtsbeschlüsse, es sei denn, dies ist uns gesetzlich untersagt. In Fällen, in denen ein Gerichtsbeschluss eine Geheimhaltungsfrist vorsieht, benachrichtigen wir Sie mit Verzögerung nach Ablauf der Geheimhaltungsfrist. Zu den Ausnahmen von unserer Benachrichtigungspolitik gehören dringende oder kontraproduktive Umstände, z.B. wenn ein Notfall vorliegt, bei dem die Gefahr besteht, dass eine Person getötet oder schwer verletzt wird.
Wenn es von Zeit zu Zeit erforderlich ist, geben wir personenbezogene Daten an öffentliche und gerichtliche Behörden, Aufsichtsbehörden oder Regierungsstellen und in Verfahren weiter, auch wenn dies durch Gesetze oder Vorschriften, im Rahmen eines Verhaltenskodex oder durch diese Behörden oder Stellen verlangt wird.
Um uns und andere zu schützen, können wir die von Nutzern gesammelten Informationen offenlegen, wenn wir glauben, dass dies notwendig ist, um illegale Aktivitäten, mutmasslichen Betrug, Situationen, die eine potenzielle Bedrohung für die Sicherheit von Personen darstellen, Verstösse gegen unsere Nutzungsbedingungen oder diese Erklärung zu untersuchen, zu verhindern oder Massnahmen zu ergreifen, oder als Beweismittel in Rechtsstreitigkeiten, in Helmedica verwickelt ist.
Der Austausch von Daten mit medizinischen Leistungserbringern sowie die Übertragung der vom Nutzer eingegebenen Gesundheitsdaten erfolgt über öffentliche Netzwerke, z.B. das Mobilfunknetz. Diese werden mit den dem heutigen Standard entsprechenden Massnahmen geschützt, können jedoch von uns nicht beeinflusst werden.
2.5 Datenfreigabe und Übermittlung der Daten an medizinische Leistungserbringer¶
Medizinische Leistungserbringer haben, solange der Nutzer keine Übermittlung der Daten erlaubt oder veranlasst hat, keinen Zugriff auf die vom Nutzer eingegebenen Daten. Eine Freigabe zur Einsicht durch den medizinischen Leistungserbringer kann nur durch den Nutzer persönlich erfolgen.
Bestätigt der Nutzer die automatische Übermittlung der eingegebenen Daten, werden die getätigten Eingaben, z.B. die Fragen und Antworten aus einem angewendeten Service, einem medizinischen Leistungserbringer zur Verfügung gestellt. Dadurch stehen den medizinischen Fachpersonen des Leistungserbringers wichtige Informationen zur Verfügung, die für die Beurteilung von medizinischen Problemen bzw. weiterführenden Empfehlungen hilfreich sind.
Der Zugriff auf die Daten durch den medizinischen Leistungserbringer wird durch den Nutzer mit Übermittlung der Daten an den medizinischen Leistungserbringer legitimiert.
Die durch den Nutzer an medizinische Leistungserbringer übermittelten Daten können von diesem in einer Patientenakte festgehalten werden. Alle Daten und Einträge der Patientenakte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht gemäss Art. 321 Strafgesetzbuch (StGB). Für die Aufbewahrung und Führung der Patientenakte gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten, die im Rahmen einer medizinischen Dienstleistung aufgebracht werden müssen.
2.6 Datenspeicherung im Verlauf/Gesundheitsdossier¶
Schliesst der Nutzer die Anwendung eines Service mit der Übermittlung der Daten an einen medizinischen Leistungserbringer erfolgreich ab, werden diese Daten innerhalb von BENECURA in der Funktion „Verlauf“ im «Gesundheitsdossier» gespeichert. Dadurch hat der Nutzer jederzeit einen Überblick über die erhaltenen und übermittelten Informationen und Empfehlungen und über den Verlauf der medizinischen Vorfälle.
Zu Beweiszwecken und zur Einhaltung der dazugehörigen Sorgfaltspflicht werden die Daten, die durch den Nutzer in den Services eingegeben wurden, im Backend von BENECURA bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht gelöscht. Aus demselben Grund können bereits an medizinische Leistungserbringer freigegebene und übertragene Daten nicht mehr widerrufen werden. Die Aufbewahrung der Daten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. danach, wie lange der Zweck die Aufbewahrung rechtfertigt (siehe dazu Ziffer III).
III Aufbewahrungsfristen¶
Die Daten, die in BENECURA eingegeben werden, bleiben so lange bestehen, wie die Zwecke für die Bearbeitung es rechtfertigen oder eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist besteht. Im Minimum bleiben die Daten aber bis zum Ablauf des Geschäftsjahres nach zehn Jahren nach Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen Helmedica und dem Nutzer gespeichert, auch wenn BENECURA bereits zu einem früheren Zeitpunkt auf dem Endgerät des Benutzers gelöscht wurde. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Daten unwiderruflich gelöscht.
IV Nutzerrechte¶
Über die bearbeiteten Daten kann der Nutzer Auskunft verlangen, die Einschränkung der Bearbeitung, deren Löschung oder deren Berichtigung beantragen. Die genannten Rechte können von uns eingeschränkt bzw. auf das Minimum reduziert werden, sofern namentlich eine gesetzliche Pflicht zur weiteren Bearbeitung besteht, durch uns ein berechtigtes Interesse zur weiteren Bearbeitung geltend gemacht werden kann, oder die Datenbearbeitung für die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung nötig ist. Ein berechtigtes Interesse kann z. B. die weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken sein. Die genannten Rechte können mittels schriftlicher Anfrage, inkl. einer Ausweiskopie, beantragt werden. Anträge können an die Helmedica AG, Technopark Winterthur, Technoparkstrasse 2, 8406 Winterthur oder per E‑Mail an datenschutz@helmedica.com gestellt werden.
V Kontakt¶
Wenn Sie Fragen zu unseren Datenschutzpraktiken haben, kontaktieren Sie uns bitte unter datenschutz@helmedica.com oder unter folgender Adresse:
Helmedica AG
Datenschutz
Technopark Winterthur
Technoparkstrasse 2
CH-8406 Winterthur
Schweiz
Wenn Sie als Kunde nicht in der Lage sind, uns unter den oben angegebenen Kontaktdaten zu erreichen, haben Sie das Recht, sich an Ihre örtliche Datenschutzbehörde zu wenden.
VI Anwendbarkeit¶
Diese Datenschutzerklärung ist anwendbar für alle Nutzer von BENECURA. Eine Nutzung von BENECURA für Drittpersonen ist ausgeschlossen.
VII Salvatorische Klausel¶
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Datenschutzerklärung ungültig sein, so werden die restlichen Bestimmungen davon nicht berührt.
VIII Anwendbares Recht und Gerichtsstand¶
Das für diese Datenschutzerklärung anwendbare Recht ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen.
Sollten sich aus dieser Datenschutzerklärung Streitigkeiten ergeben, so ist vorbehaltlich gesetzlich zwingender Gerichtsstände das Gericht in Winterthur zuständig.
Gebrauchshinweise zu BENECURA¶
I Wichtige Benutzerinformationen¶
Bevor Sie BENECURA verwenden, empfehlen wir Ihnen die nachfolgenden Gebrauchshinweise, Warnhinweise und Instruktionen, produktspezifische Informationen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu BENECURA und die Datenschutzerklärung für BENECURA sorgfältig durchzulesen. Die Helmedica AG ist nicht verantwortlich für Komplikationen, die aus der Verwendung von BENECURA ausserhalb des vorgesehenen Anwendungsbereichs oder der Nichtbeachtung dieser Gebrauchshinweise liegen.
BENECURA wurde als Medizinprodukt der Klasse IIa von der Helmedica AG (nachfolgend „Helmedica“, „wir“, „unser“ oder „uns“),) entwickelt, in Verkehr gebracht und wird durch uns am Markt bereitgestellt. Im Zusammenhang mit der Nutzung von BENECURA werden zusätzliche Services durch medizinische Leistungserbringer zur Verfügung gestellt.
II Produktbeschreibung¶
BENECURA bietet Zugang zur Rockethealth Plattform sowie zu medizinischen Services.
Mit der Verwendung von BENECURA werden dem Nutzer folgende Services zur Verfügung gestellt:
- Mit Hilfe von Benecura können Nutzer u.a. gesundheitliche und medizinische Fragen beantworten und dazu ein Feedback erhalten. Dabei stellt BENECURA abschliessend keinen vollwertigen Ersatz für die Beratung durch eine medizinische Fachperson dar.
- Auch dient BENECURA als Kommunikationsmittel zwischen Leistungserbringern und Nutzern, z.B. für die Übertragung von Behandlungsplänen oder Dokumenten, wie Rezepten.
- Mit dem Gesundheitsdossier stehen Ihnen ein zentraler Ort für die Aufbewahrung und Verwaltung von Dokumenten und Daten rund um Ihre eigene Gesundheit zur Verfügung. Das Gesundheitsdossier umfasst drei Funktionen:
- Mit der Erinnerungsfunktion können Sie sich an wichtige Termine erinnern lassen.
- Mit der Verlaufsfunktion behalten Sie stets den Überblick der an den medizinischen Leistungserbringer übermittelten Fragen und Antworten aus den genutzten Services.
- Mit der Funktion „Therapieplan“ stehen Ihnen die durch Ihren Arzt zugewiesenen Therapiepläne zur Verfügung.
III Indikationen¶
BENECURA ist u.a. für eine erste Unterstützung rund um gesundheitliche und medizinische Fragen ohne medizinisches Fachwissen bestimmt. Zudem werden mit BENECURA medizinische Fragebögen zur Einschätzung ihres allgemeinen Gesundheitszustands bereitgestellt.
IV Kontraindikation¶
Wenn die Einleitung einer medizinischen Therapie durch BENECURA oder einem medizinischen Leistungserbringer empfohlen wird, wird von einer Behandlungsempfehlung gesprochen. Vor Abgabe einer solchen Behandlungsempfehlung werden durch BENECURA oder dem medizinischen Leistungserbringer die allgemeinen Kontraindikationen und Begleitumstände für die Behandlungsempfehlung abgefragt (z.B. Allergien, Schwangerschaft).
V Warnhinweise¶
BENECURA ist für die selbstständige Nutzung im Alter ab 18 Jahren vorgesehen. Eine Anwendung von BENECURA auf Drittpersonen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei einer Nichtbeachtung der Altersbeschränkung kann es zu fehlerhaften Handlungsempfehlungen kommen. Auch kann es zu fehlerhaften Handlungsempfehlungen kommen, wenn personenbezogene Daten (z.B. Alter, Geschlecht) falsch erfasst wurden, oder BENECURA auf nicht erfasste Drittpersonen angewendet wird.
VI Vorsichtsmassnahmen¶
- Verwenden Sie BENECURA ausschliesslich für sich selbst.
- Verwenden Sie BENECURA nicht für Drittpersonen.
- Überprüfen Sie die hinterlegten personenbezogenen Daten, wie z.B. Alter und Geschlecht vor der Nutzung von BENECURA, da die Informationen aus dem persönlichen Profil (z.B. Alter, Geschlecht) bei der Auswahl von Handlungsempfehlungen durch BENECURA berücksichtigt werden.
- Beantworten Sie die Fragen innerhalb von BENECURA immer wahrheitsgetreu.
- Folgen Sie den Handlungsempfehlungen von BENECURA.
- Kontaktieren Sie medizinisches Fachpersonal, wenn Sie sich unsicher fühlen oder eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands eintritt.
- Kontaktieren Sie bei medizinischen Notfällen unverzüglich einen Arzt oder den Notruf.
VII Informationen zur Nutzung von BENECURA¶
Die Handlungsempfehlungen von BENECURA basieren auf den zugrundeliegenden persönlichen Daten und die durch den Nutzer beantworteten Fragen. Massgebend für die Qualität der von BENECURA gelieferten Handlungsempfehlungen ist die Korrektheit der Antworten.
Bei Nichteinhaltung der Handlungsempfehlungen von BENECURA weissen wir Sie auf ein mögliches erhöhtes Gesundheitsrisiko für Sie selbst hin. Wir empfehlen daher dringend den Handlungsanweisungen von BENECURA Folge zu leisten und im Fall von medizinischen Notfällen unverzüglich einen Arzt oder den Notruf zu kontaktieren.
VIII Haftungsausschluss¶
Wir lehnen jegliche Haftung für allfällige direkte oder indirekte Schäden, die dem Benutzer im Zusammenhang mit der Verwendung von BENECURA, insbesondere bei falschen oder unvollständigen Eingaben, oder durch Handlungsempfehlungen medizinischer Leistungserbringer entstehen, ab.